Wann zahlt die Krankenkasse eine Schlupflider-OP?
Ästhetische Eingriffe übernehmen Krankenkassen in der Regel nicht. Bei Schlupflidern ist das jedoch unter bestimmten Voraussetzungen anders. Die Kasse springt nur dann ein, wenn medizinischer Behandlungsbedarf besteht – also wenn die hängenden Hautanteile am Oberlid nicht nur optisch stören, sondern gesundheitliche Probleme verursachen.
Das ist beispielsweise der Fall, wenn das Lidgewebe so stark herunterhängt, dass es das Gesichtsfeld deutlich einschränkt. Betroffene neigen dann oft den Kopf in den Nacken, um trotzdem nach vorn sehen zu können. Auch wenn die Lidkante auf die Hornhaut drückt und dadurch Reizungen oder Entzündungen verursacht, spricht man von einem Krankheitswert. In solchen Fällen kann die Operation zur Lidstraffung als medizinisch notwendig gelten.
Um die Kostenübernahme zu beantragen, ist eine diagnostische Abklärung beim Augenarzt unerlässlich. Mithilfe einer Gesichtsfeldmessung (Perimetrie) lässt sich objektiv nachweisen, wie stark die Sicht beeinträchtigt ist. Nur mit diesem Befund und einer entsprechenden Begründung des Arztes prüfen die Krankenkassen, ob sie die OP übernehmen.
Es ist wichtig zu wissen: Reine Schönheitskorrekturen bezahlt die Kasse nicht. Wer also lediglich jünger aussehen möchte, muss die Kosten selbst tragen. Doch wer unter echten funktionellen Einschränkungen leidet, sollte unbedingt den Arzt aufsuchen – die gesetzliche Kasse könnte tatsächlich zahlen.
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