Was ist konkludente Einwilligung?
Unter konkludenter Einwilligung versteht man eine Zustimmung, die nicht ausdrücklich in Worten oder Schrift erfolgt, sondern aus dem Verhalten einer Person abgeleitet wird. Das bedeutet: Es reicht, wenn sich jemand durch sein Handeln eindeutig und erkennbar für etwas entscheidet – auch ohne dass er es laut ausspricht oder schriftlich festhält.
Ein typisches Beispiel ist das Ankreuzen eines Kästchens auf einer Website, etwa bei der Anmeldung zu einem Newsletter. Wer das Häkchen setzt, zeigt damit stillschweigend seine Zustimmung zur Datenverarbeitung an. Auch das Übergeben eines Personalausweises bei einer Behörde kann als konkludente Zustimmung gewertet werden, etwa wenn damit die Identität bestätigt werden soll.
Gerade im Zusammenhang mit der DSGVO spielt diese Form der Einwilligung eine wichtige Rolle. Die Datenschutzgrundverordnung verlangt zwar grundsätzlich eine freie, informierte und eindeutige Zustimmung zur Verarbeitung personenbezogener Daten. Konkludente Einwilligung ist daher nur dann gültig, wenn das Verhalten klar und eindeutig als Zustimmung zu erkennen ist – Schweigen oder passives Verhalten reicht nicht aus.
Ein Unternehmen darf also nicht einfach annehmen, dass jemand einverstanden ist, nur weil er nichts sagt. Es muss deutlich sein, dass die betroffene Person bewusst gehandelt hat. Sonst drohen Bußgelder oder rechtliche Konsequenzen.
Kurz gesagt: Konkludente Einwilligung ist rechtskräftig, wenn das Verhalten der Person klar für alle erkennbar auf Zustimmung hindeutet. Doch Vorsicht: Bei sensiblen Daten oder größeren Eingriffen in die Privatsphäre bleibt die ausdrückliche, schriftliche Zustimmung die sicherste Variante.
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