Wer zahlt die Schenkungsteuer?

Wenn jemand eine Schenkung erhält, stellt sich oft die Frage: Wer muss eigentlich die Steuer zahlen? Grundsätzlich ist es so, dass der Beschene für die Schenkungsteuer aufkommt. Das Finanzamt wendet sich deshalb in den meisten Fällen direkt an die Person, die beschenkt wurde. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um Geld, Immobilien oder andere Werte handelt.

Es ist jedoch möglich, dass Schenker und Beschenkter anders vereinbaren – etwa, dass der Schenker die Steuer übernimmt. Doch Vorsicht: Diese Regelung kann unerwartete Folgen haben. Denn wenn der Schenker die Steuer für den Beschenkten begleicht, gilt diese Zahlung vom Finanzamt oft als zweite Schenkung. Das bedeutet: Auch dieser Betrag könnte erneut der Schenkungsfreiheit unterliegen und unter Umständen erneut besteuert werden.

Ein typisches Beispiel: Eltern schenken ihrem Kind eine Wohnung im Wert von 300.000 Euro. Der Freibetrag für Kinder liegt bei 400.000 Euro, die Schenkung ist also steuerfrei. Zahlen die Eltern aber zusätzlich die anfallende Grunderwerbsteuer oder Notarkosten, könnte das Finanzamt dies als zusätzliche Zuwendung werten. Daher lohnt es sich, solche Details im Vorfeld mit einem Steuerberater zu klären.

Die Regeln zur Schenkungsteuer sind komplex, besonders bei größeren Beträgen oder wiederholten Zuwendungen. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte daher nicht nur die Beziehung zum Beschenkten, sondern auch die steuerlichen Auswirkungen genau prüfen lassen.

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