Werden Betriebsrenten wie die gesetzliche Rente erhöht?
Wenn die gesetzliche Rente steigt, fragen sich viele: Gilt das auch für die Betriebsrente? Die Antwort ist klar: Nicht automatisch. Im Gegensatz zur gesetzlichen Rente, die regelmäßig an die steigenden Lebenshaltungskosten angepasst wird, bleibt die Betriebsrente oft unverändert – es sei denn, der Arbeitgeber hat sich verpflichtet, sie anzupassen.
Keine gesetzliche AnpassungspflichtAnders als bei der gesetzlichen Sozialversicherung gibt es für Betriebsrenten keine gesetzliche Verpflichtung zur Anpassung an Inflation oder Lohnentwicklung. Das bedeutet: Wer eine Betriebsrente erhält, kann nicht einfach davon ausgehen, dass sie im Laufe der Jahre mitsteigt. Die Höhe bleibt in den meisten Fällen auf dem ursprünglich vereinbarten Betrag, solange keine besonderen Regelungen im Vertrag stehen.
Wann erfolgt eine Erhöhung?Es gibt jedoch Ausnahmen. Hat der Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Vereinbarung beispielsweise eine jährliche Anpassung um ein Prozent zugesagt oder hat er sich verpflichtet, die Betriebsrente an die gesetzliche Rente zu koppeln, dann steigt auch die Zahlung. Solche Zusagen finden sich oft in Tarifverträgen, Dienstvereinbarungen oder individuellen Verträgen. Je früher im Berufsleben man darüber spricht, desto besser kann man seine spätere Rente planen.
Wer also auf eine stabile Einkommensquelle im Ruhestand setzt, sollte bereits während der Berufstätigkeit prüfen, ob und wie seine Betriebsrente angepasst wird. Nur so lässt sich die wahre Wirkung der betrieblichen Altersvorsorge richtig einschätzen.
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