Wie das Finanzamt von einer Geldschenkung erfährt

Wer einem Verwandten oder Bekannten Geld schenkt, sollte wissen: Das Finanzamt kann davon erfahren – und das schneller, als viele denken. Grund: Bei bestimmten Schenkungen ist eine offizielle Beurkundung erforderlich, etwa wenn ein Grundstück übertragen wird. In solchen Fällen übernimmt der Notar oder das Gericht automatisch die Pflicht, die Schenkung ans Finanzamt zu melden.

Doch was ist mit einer einfachen Überweisung von 20.000 Euro vom Vater an die Tochter? Auch hier lohnt es sich, vorsichtig zu sein. Obwohl eine Meldung nicht immer sofort erfolgt, ist das Finanzamt gut vernetzt. Bei größeren Beträgen oder späteren Erbschaftsangelegenheiten kann die Schenkung im Nachhinein auftauchen – und das kann teuer werden, besonders wenn Freibeträge überschritten wurden.

Übrigens: Jeder Mensch hat im Laufe von zehn Jahren Freibeträge bei Schenkungen, die steuerfrei bleiben. Bei Kindern liegt der Freibetrag beispielsweise bei 400.000 Euro. Wichtig ist daher, Schenkungen dokumentiert zu haben – auch ohne Zwang zur Anzeige. Eine freiwillige Meldung kann unter Umständen sinnvoll sein, um späteren Ärger zu vermeiden.

Das Fazit: Nicht jede Schenkung wird sofort gemeldet, aber das Risiko zu ignorieren, ist groß. Wer plant, größere Beträge weiterzugeben, sollte daher lieber im Vorfeld mit einem Steuerberater sprechen – und sich vergewissern, dass Freibeträge korrekt genutzt werden.

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