Inflationsprämie: Auch Minijobber profitieren steuerfrei

Seit Ende 2022 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten eine steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichsprämie zahlen – und das gilt nicht nur für Vollzeitkräfte, sondern auch für Minijobber. Viele fragen sich daher: Wie viel können Minijobber davon erhalten?

Die gute Nachricht: Jeder Arbeitnehmer, unabhängig von der Art des Beschäftigungsverhältnisses, kann bis zu 3.000 Euro zusätzlich erhalten, ohne dass Steuern oder Sozialabgaben anfallen. Das bedeutet: Ob in Teilzeit, auf 450-Euro-Basis oder in einem regulären Job – die Regelung ist für alle gleich.

Der Hintergrund: Aufgrund der hohen Inflation im Jahr 2022 und 2023 hat der Gesetzgeber diese Sonderregelung eingeführt, um Beschäftigte finanziell zu entlasten. Die Prämie kann einmalig oder gestückelt gezahlt werden – zum Beispiel in mehreren Raten über das Jahr verteilt. Wichtig ist nur, dass die Gesamtsumme pro Mitarbeiter 3.000 Euro nicht übersteigt, wenn sie steuerfrei bleiben soll.

Für Minijobber ist das besonders wertvoll, da sie oft mit kleineren Einkommen haushalten. Eine zusätzliche Zahlung von bis zu 3.000 Euro kann da eine echte Entlastung im Alltag bedeuten – etwa für Energiekosten, Lebensmittel oder andere Ausgaben, die deutlich teurer geworden sind.

Die Zahlung muss nicht über das übliche Lohnsystem laufen. Auch Einmalüberweisungen oder Gutscheine können möglich sein, solange sie vom Arbeitgeber kommen und dokumentiert sind. Minijobber sollten daher einfach bei ihrem Arbeitgeber nachfragen, ob eine solche Inflationsprämie geplant ist.

Die Regelung gilt rückwirkend ab 2022 und wurde bereits in vielen Betrieben umgesetzt. Wer bislang nichts erhalten hat, kann dennoch nachhaken – manchmal ist einfach die Information noch nicht angekommen.

Siehe auch

Ausführliche Artikel

Verwandte Themen