Dividenden und Aktiengewinne steuerfrei nutzen
Wer an der Börse investiert und Erträge wie Dividenden oder Kursgewinne erzielt, muss diese nicht immer ab dem ersten Euro versteuern. In Deutschland schützt der sogenannte Sparer-Pauschbetrag die Kapitalerträge von Kleinanlegern vor einem voreiligen Zugriff des Finanzamts.
Seit dem Jahr 2023 gilt ein erhöhter Freibetrag: Für Singles bleiben Kapitalerträge bis zu 1.000 Euro pro Jahr steuerfrei. Zusammen veranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartner profitieren sogar von einer Steuerfreigrenze von 2.000 Euro. Zum Vergleich: Bis Ende 2022 lagen diese Werte noch bei 801 Euro beziehungsweise 1.602 Euro.
Damit die Bank die Kapitalertragsteuer nicht direkt an das Finanzamt abführt, müssen Anleger selbst aktiv werden. Dazu erteilt man seiner Bank einen Freistellungsauftrag. Wer Konten oder Depots bei mehreren Kreditinstituten besitzt, kann den Freibetrag flexibel aufteilen, solange die Summe aller Aufträge die Gesamtgrenze nicht überschreitet.
Haben Sie vergessen, rechtzeitig einen Freistellungsauftrag einzurichten? Das ist kein Grund zur Sorge: Zu viel gezahlte Steuern können Sie sich im Folgejahr über die Einkommensteuererklärung mit der Anlage KAP vom Finanzamt zurückholen.
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