Wie viel Vermögen darf man im Pflegeheim behalten?
Wenn ein Mensch in ein Pflegeheim zieht, fragen sich viele: Wie viel Eigentum darf man behalten, ohne dass das Sozialamt einschreitet? Die gute Nachricht: Es gibt einen geschützten Betrag, den niemand anfassen darf.
Ein Single darf 5.000 Euro Schonvermögen behalten, erklärt das Sozialgesetzbuch (§90 SGB XII). Bei verheirateten Paaren sind es sogar 10.000 Euro – 5.000 für jeden Ehepartner. Dieses Geld bleibt unangetastet, egal ob es auf dem Konto ist, in Lebensversicherungen oder anderen Anlagen.Wichtig ist auch: Das eigene Wohnhaus oder die Eigentumswohnung wird in der Regel nicht als Teil des pfändbaren Vermögens angesehen, solange der Ehepartner oder ein pflegebedürftiges Kind dort weiterhin lebt. Das bedeutet: Wer sein Haus behalten möchte, kann dies oft, ohne dass es verkauft werden muss – vor allem, wenn Angehörige darin wohnen.
Kinder und Enkel müssen grundsätzlich nicht für die Pflegekosten ihrer Eltern oder Großeltern aufkommen. Es gibt zwar Ausnahmen, etwa bei offensichtlicher Vermögensverschleierung, aber die Gerichte legen dies sehr streng aus. Die Pflegeversicherung und gegebenenfalls das Sozialamt tragen die Kosten, wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreichen.Es lohnt sich also, frühzeitig Klarheit zu schaffen – nicht nur, um Ängste vor Verlust zu nehmen, sondern auch, um das Erbe für die nächste Generation zu sichern. Wer unsicher ist, sollte einen unabhängigen Berater oder eine Pflegestelle konsultieren.
Kommentare
Noch keine Kommentare. Seien Sie der Erste.