Drei Versuche an der IU: Wann droht die Exmatrikulation?

Studierende an der Internationale Hochschule (IU) dürfen jede Prüfung insgesamt dreimal ablegen – das bedeutet zwei Wiederholungsversuche, falls die erste Prüfung nicht bestanden wird. Viele fragen sich daher: Was passiert, wenn kein Versuch zum Erfolg führt?

Die Regel ist klar: Wer eine Modulprüfung an der IU dreimal nicht besteht, wird exmatrikuliert. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um eine Klausur, eine Hausarbeit oder eine mündliche Prüfung handelt. Nach dem dritten Fehlversuch endet damit das Studium an der IU, zumindest im betroffenen Studiengang.

Wichtig ist jedoch: Nicht jeder Fehlversuch führt automatisch zum Studienabbruch. Die meisten Studierenden nutzen die zweite oder dritte Chance gezielt, um mit mehr Vorbereitung und Unterstützung das Ergebnis zu verbessern. Die IU bietet zudem Beratungsangebote, Lerntutorien und Probeklausuren an, um die Erfolgschancen zu erhöhen.

Ein häufiger Irrtum: Manche glauben, man könne nach dem dritten Fehlversuch einfach in einen anderen Studiengang wechseln. Doch auch hier greift oft die dreimal-drei-Regel – bereits erfolgte Fehlversuche können sich auf zukünftige Studiengänge auswirken, besonders wenn Module ähnlich sind.

Glücklicherweise gibt es Ausnahmen: Bei begründeten Härtefällen – etwa schwerer Krankheit oder familiären Krisen – kann unter Umständen ein weiterer Prüfungsversuch beantragt werden. Dafür ist jedoch eine schriftliche Begründung mit Belegen notwendig.

Wer früh erkennt, dass eine Prüfung schwierig wird, sollte daher nicht zögern: Lerngruppen, Dozenten ansprechen oder die Studienberatung nutzen – oft macht der Austausch den entscheidenden Unterschied. Mit der richtigen Unterstützung sind viele Prüfungen auch beim zweiten oder dritten Anlauf zu schaffen.

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