Kirschlorbeer: Das Ende einer Gartenmode

Ab dem 1. September 2024 wird es in Deutschland kein Zurück mehr geben: Der Verkauf von Kirschlorbeer ist dann endgültig vorbei. Doch nicht nur diese beliebte Heckenpflanze fällt unter das Verbot, sondern auch andere Arten wie der Blauglockenbaum und der Schmetterlingsstrauch. Die Begründung ist klar: Diese Pflanzen sind invasiv – sie breiten sich stark aus, verdrängen heimische Arten und schaden der lokalen Natur.

Jahrelang galt der Kirschlorbeer als idealer Sichtschutz – pflegeleicht, dicht bewachsen, immergrün. Doch genau diese Eigenschaften machen ihn zum Problem. Ohne natürliche Feinde kann er sich ungehindert ausbreiten, besonders in Wäldern und an Waldrändern. Dort nimmt er heimischen Pflanzen wie dem Haselstrauch oder der Eberesche den Lebensraum.

Was bedeutet das für Gartenbesitzer?

Bestehende Kirschlorbeerhecken dürfen weiterhin stehen bleiben – bisher gibt es keine Pflicht zum Entfernen. Doch Neu- und Nachpflanzungen sind ab September untersagt. Wer einen neuen Sichtschutz sucht, findet viele heimische Alternativen: Eberesche, Hasel, Weißdorn oder Feldahorn bieten nicht nur genauso guten Schutz, sondern sind auch wertvoll für Vögel, Bienen und andere heimische Tiere.

Ein echter Einschnitt, vor allem für Gartenfreunde, die auf den schnellen, dichten Wuchs schwören. Doch die Entscheidung zeigt: Der Schutz der biologischen Vielfalt geht vor. Und wer langfristig einen lebendigen, naturnahen Garten will, tut gut daran, auf einheimische Arten zu setzen – sie sind nicht nur artenschonend, sondern oft auch widerstandsfähiger und pflegeärmer als Exoten.

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