Die Energiepreispauschale in der Steuererklärung 2022

Viele Erwerbstätige fragen sich bei der Erstellung ihrer Einkommensteuererklärung, wo genau die im Jahr 2022 ausgezahlte Energiepreispauschale (EPP) in ELSTER einzutragen ist. Die kurze Antwort lautet: Gar nicht.

In den amtlichen Erklärungsvordrucken für das Steuerjahr 2022 sowie im Online-Portal ELSTER gibt es bewusst kein eigenes Feld für die Auszahlung oder Beantragung der Pauschale. Wenn Sie die 300 Euro bereits über Ihren Arbeitgeber mit dem Gehalt erhalten haben, müssen Sie an dieser Stelle nicht extra aktiv werden. Das Finanzamt berücksichtigt die Angaben automatisch über Ihre übermittelte Lohnsteuerbescheinigung.

Für Arbeitnehmer ist die EPP zwar grundsätzlich steuerpflichtig, sie wird jedoch direkt über den Lohnsteuerabzug erfasst. Selbstständige und Freiberufler, die die EPP über eine Minderung der Einkommensteuervorauszahlung erhalten haben, müssen die Pauschale ebenfalls nicht gesondert in den Formularen vermerken – die Verrechnung erfolgt im Hintergrund durch die Finanzverwaltung.

Sollten Sie Anspruch auf die Pauschale gehabt, diese aber 2022 nicht über einen Arbeitgeber ausgezahlt bekommen haben (beispielsweise bei bestimmten Beschäftigungsverhältnissen), prüft das Finanzamt Ihren Anspruch automatisch im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung. Auch in diesem Fall reicht das Einreichen der normalen Anlage N völlig aus.

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