Gender-Schreibweise: Ist sie rechtschreibkonform?
Die Frage, ob geschlechtersensible Schreibweisen wie der Gender-Stern (z. B. „Lehrer*in“) rechtschreibkonform sind, beschäftigt nicht nur Linguisten, sondern auch Lehrer, Behörden und Medien. Die Antwort lautet klar: Nein, der Gender-Stern ist nach dem amtlichen Regelwerk der deutschen Rechtschreibung nicht rechtschreibkonform.
Die Regeln der deutschen Rechtschreibung werden vom Rat für deutsche Rechtschreibung festgelegt. Dieser hat sich auch im Jahr 2022 – wie bereits in Vorjahren – dafür entschieden, geschlechtersensible Formen wie den Gender-Stern nicht als offiziell anerkannt einzuführen. Das bedeutet: Wer sich streng an die amtlichen Regeln hält, sollte auf Formen wie „Mitarbeiter*in“ oder „Studierende*“ verzichten.
Trotzdem tauchen diese Schreibweisen besonders in politischen, akademischen oder medialen Kontexten häufig auf. Viele sehen darin eine Frage der gesellschaftlichen Teilhabe und sprachlichen Gleichbehandlung. Gleichzeitig gibt es Kritik, weil Formen mit Bindestrich, Stern oder Doppelpunkt als umständlich oder schwer lesbar gelten.
Rechtlich gesehen darf der Staat das Gendern nicht verbieten. Die Meinungs- und Sprachfreiheit schützen die individuelle oder institutionelle Nutzung solcher Formen – auch wenn sie offiziell nicht rechtschreibkonform sind. Umgekehrt kann aber auch niemand verpflichtet werden, geschlechtersensibel zu schreiben.
Die Debatte zeigt: Sprache lebt. Doch die offizielle Rechtschreibung bleibt vorerst konservativ. Ob sich das in Zukunft ändert, wird sich zeigen.
Kommentare
Noch keine Kommentare. Seien Sie der Erste.