Was gehört zum Hausrat? Ist Kleidung dabei?

Wenn es darum geht, was genau zum Hausrat zählt, sind viele unsicher – besonders bei Dingen wie Kleidung. Die Antwort ist jedoch klar: Ja, Kleidung gehört zum Hausrat. In der Regel wird der Hausrat in verschiedene Kategorien eingeteilt, und Bekleidung fällt unter die sogenannten Gebrauchsgegenstände.

Zum Hausrat gehören alle Gegenstände, die einer Person im Haushalt gehören und für das tägliche Leben genutzt werden. Neben Kleidung zählen dazu auch Bücher, Geschirr, Haushaltsgeräte, Küchengeräte, Unterhaltungselektronik, IT-Geräte, Tonträger und andere persönliche Dinge. Auch Gegenstände zur Einrichtung wie Möbel, Teppiche, Bilder oder Fensterdekorationen gelten als Hausrat.

Diese Unterscheidung spielt besonders bei einer Hausratversicherung eine wichtige Rolle. Wer etwa bei einem Umzug, einem Wasserschaden oder Einbruch Schäden erleidet, sollte wissen, was versichert ist. Da Kleidung zum Hausrat gehört, wird sie in der Regel mitversichert – vorausgesetzt, der Versicherungsschutz wurde richtig abgeschlossen.

Interessant ist auch, dass nicht nur der Inhalt einer Wohnung zählt, sondern auch Gegenstände, die zeitweise außerhalb genutzt werden – etwa Kleidung im Hotel während einer Reise oder ein Laptop im Café. Solange sie dem persönlichen Gebrauch dienen, gelten sie oft noch als Teil des Hausrats.

Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte seinen Versicherungsvertrag prüfen. Doch eines ist klar: Kleidung ist mehr als nur Stoff – sie ist ein fester Bestandteil des persönlichen Hausrats.

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