Wann wird Putzen zur Schwarzarbeit?

Wenn jemand regelmäßig eine Wohnung putzt und dafür Geld erhält, ohne dass Steuern oder Sozialabgaben gezahlt werden, handelt es meist um Schwarzarbeit. „Spätestens wenn die Putzhilfe von der Leiter fällt und schwer verletzt ins Krankenhaus muss, fliegt alles auf“, warnt Mareike Bröcheler von der Deutschen Gesellschaft für Hauswirtschaft (dgh).

Viele Arbeitgeber denken, dass kleine Putzhilfen, etwa von Bekannten oder Nachbarn, keine offizielle Anmeldung erfordern. Doch bereits ab wenigen Stunden pro Woche sollte die Beschäftigung ordnungsgemäß angemeldet werden – besonders, wenn es regelmäßig geschieht. Andernfalls drohen nicht nur Bußgelder, sondern auch Probleme bei Unfällen oder Schäden. Der Staat verliert Steuereinnahmen, während die Putzkraft oft ohne Versicherungsschutz arbeitet.

Ein typisches Beispiel: Eine Frau putzt jede Woche zwei Stunden in einer Wohnung. Sie bekommt 10 Euro pro Stunde – bar auf die Hand. Weil nichts gemeldet wird, zahlt niemand Kranken- oder Rentenversicherung für sie. Das ist illegal. Wenn sie bei der Arbeit stürzt, hat sie keinen Anspruch auf Leistungen – und der Arbeitgeber haftet möglicherweise für Schäden.

Glücklicherweise gibt es einfache Wege, um legal Hilfe im Haushalt zu beschäftigen. Über die Minijob-Zentrale lässt sich eine Putzkraft schnell anmelden – mit geringem Aufwand und überschaubarem Preis. Auch Haushaltsschecks oder geringfügige Beschäftigungen sind Optionen. So spart man Ärger mit dem Finanzamt und schützt alle Beteiligten.

Wer saubere Räume möchte, sollte nicht am falschen Ende sparen. Ehrliches Putzen schützt nicht nur vor Strafen, sondern auch vor schlechtem Gewissen – besonders, wenn etwas schiefgeht.

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