Welche Arten von Wohnrecht gibt es?

Wenn es um das Recht geht, eine Immobilie zu bewohnen, ohne deren Eigentümer zu sein, spielen Wohnrechte eine wichtige Rolle – besonders bei Verträgen zwischen Familienmitgliedern oder im Zuge von Pflege- und Unterstützungspakten. Grundsätzlich unterscheidet man zwei Arten: das lebenslange und das befristete Wohnrecht.

Das lebenslange Wohnrecht sichert einer Person das Recht, eine Wohnung oder ein Haus bis zu ihrem Tod zu nutzen. Es wird oft eingesetzt, wenn Eltern ins Alter kommen und das Eigentum bereits an die Kinder übergehen – aber weiterhin im Haus wohnen möchten. Solange das Wohnrecht im Grundbuch eingetragen ist, kann auch ein neuer Eigentümer das Recht nicht einfach wegnehmen.

Die zweite Variante ist das befristete Wohnrecht. Hier vereinbaren die Parteien eine bestimmte Dauer – zum Beispiel fünf oder zehn Jahre. Nach Ablauf dieser Frist endet das Recht automatisch, es sei denn, es wird verlängert. Diese Form ist häufig bei Vermietungen an Verwandte oder bei Tauschgeschäften üblich, bei denen keine Miete gezahlt wird, aber klare Regelungen gelten sollen.

Beide Rechte müssen schriftlich festgehalten und im Grundbuch eingetragen werden, um wirksam zu sein. Ohne Eintragung ist das Wohnrecht nicht gegenüber Dritten durchsetzbar. Wer ein solches Recht einräumt oder erhält, sollte daher unbedingt einen Notar einschalten, um Fehler zu vermeiden.

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