Welche Bäume darf man in Mecklenburg-Vorpommern fällen, ohne eine Genehmigung zu brauchen?
In Mecklenburg-Vorpommern gelten strenge Regeln zum Schutz von Bäumen – doch es gibt einige Ausnahmen, bei denen kein Antrag nötig ist. Wer einen Baum fällen möchte, sollte daher wissen, welche Arten und Standorte vom Genehmigungsverfahren ausgenommen sind.
In Hausgärten dürfen Bäume in der Regel ohne behördliche Erlaubnis gefällt werden – allerdings nicht Eichen, Ulmen, Platanen, Linden und Buchen. Diese Baumarten genießen selbst im privaten Garten einen besonderen Schutz. Auch Obstbäume wie Apfel, Birne oder Kirsche können meist problemlos entfernt werden. Ausnahmen bilden hier lediglich Walnussbäume und Esskastanien, die einer Genehmigung bedürfen.
Weitere Freistellungen gelten für Pappeln im bebauten Innenbereich – hier können Gemeinden zwar eigene Vorschriften erlassen, aber gesetzlich gesehen besteht kein automatischer Genehmigungsbedarf. Auch in Kleingärten, die dem Kleingartenrecht unterliegen, dürfen Bäume oft ohne Genehmigung gefällt werden, sofern die jeweiligen Gartennutzungsordnungen nichts anderes vorsehen.
Ein wichtiger Punkt: Wald unterliegt einer anderen Rechtsgrundlage. Wer Wälder bewirtschaftet, darf Bäume gemäß der Waldgesetzgebung fällen – hier greift die Baumfällschutzverordnung in der Regel nicht.
Trotz dieser Ausnahmen lohnt es sich, vor dem Fällen bei der zuständigen Gemeinde oder dem unteren Naturschutzamt Nachfragen. Die Regelungen können je nach Kommune variieren – was in einer Stadt erlaubt ist, kann in der Nachbargemeinde schon eine Geldstrafe nach sich ziehen.
Kommentare
Noch keine Kommentare. Seien Sie der Erste.