Das Finanzamt hat im Rahmen des Kontenabrufs (nach § 93b der Abgabenordnung) Zugriff auf bestimmte Stammdaten von inländischen Bankkonten und Wertpapierdepots. Dazu gehören:
Kontodaten: Kontonummer sowie das Eröffnungs- und gegebenenfalls das Auflösungsdatum.
Personaldaten: Nach- und Vorname sowie das Geburtsdatum des Kontoinhabers.
Berechtigte Personen: Angaben zu Verfügungsberechtigten und wirtschaftlich Berechtigten einschließlich deren Adresse.
Hinweis: Es werden beim Kontenabruf keine Kontostände, Umsätze oder Depotwerte abgefragt, sondern ausschließlich die oben genannten Stammdaten zur Identifikation.
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