Das Finanzamt hat im Rahmen des Kontenabrufs (nach § 93b der Abgabenordnung) Zugriff auf bestimmte Stammdaten von inländischen Bankkonten und Wertpapierdepots. Dazu gehören:

  • Kontodaten: Kontonummer sowie das Eröffnungs- und gegebenenfalls das Auflösungsdatum.

  • Personaldaten: Nach- und Vorname sowie das Geburtsdatum des Kontoinhabers.

  • Berechtigte Personen: Angaben zu Verfügungsberechtigten und wirtschaftlich Berechtigten einschließlich deren Adresse.

Hinweis: Es werden beim Kontenabruf keine Kontostände, Umsätze oder Depotwerte abgefragt, sondern ausschließlich die oben genannten Stammdaten zur Identifikation.

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