Was darf nicht ins Fluggepäck? Diese Lebensmittel sind verboten
Beim Packen für den Flug fragen sich viele: Darf ich eigentlich meine Lieblingsmarmelade oder die selbstgemachte Suppe mitnehmen? Die Antwort lautet: Vorsicht ist geboten. Bestimmte Lebensmittel sind im Handgepäck und teilweise auch im aufgegebenen Gepäck nicht erlaubt – vor allem, wenn sie flüssig oder gelartig sind.
Verboten sind unter anderem Geleeartige Aufstriche wie Marmelade, Nuss-Nougat-Creme oder Erdnussbutter, wenn sie in Gläsern verpackt sind. Auch Dips, Soßen, Dressings und Ketchup fallen in diese Kategorie. Der Grund: Flüssigkeiten und breiige Konsistenzen unterliegen strengen Sicherheitsvorschriften, besonders im Handgepäck. Diese Regeln gelten unabhängig davon, ob das Produkt selbst harmlos ist – die Konsistenz entscheidet.
Ebenfalls problematisch: Suppen und andere flüssige Speisen. Selbst wenn sie gekühlt oder fest verpackt sind, gelten sie als flüssig und dürfen daher nicht mit an Bord. Ausnahmen gelten nur für bestimmte medizinisch notwendige Produkte oder Babynahrung – und auch dann nur in angemessenen Mengen.
Hochprozentiger Alkohol ist ebenfalls eingeschränkt. Flaschen mit über 70 % Vol. dürfen grundsätzlich nicht ins Flugzeug – weder im Hand- noch im aufgegebenen Gepäck. Bei Alkohol zwischen 24 % und 70 % sind maximal 5 Liter erlaubt, solange sie in handelsüblichen Verschlüssen sind.
Wer trotzdem etwas Leckeres aus der Heimat mitnehmen möchte, sollte auf trockene Lebensmittel setzen: Trockenobst, Nüsse, Schokolade oder hart verpackte Kekse sind meist unproblematisch. Wichtig: Immer die aktuellsten Bestimmungen der Airline und des Ziellandes prüfen – Regeln können variieren.
Kommentare
Noch keine Kommentare. Seien Sie der Erste.