Wer bekommt keine Energiepauschale als Minijobber?

Seit Anfang 2022 wurde vielen Arbeitnehmenden eine Energiepauschale von 300 Euro ausgezahlt, um die steigenden Energiekosten abzufedern. Doch nicht alle Minijobber profitieren davon.

Minijobber im Privathaushalt gehören zu den Gruppen, die in der Regel keine Energiepauschale erhalten. Das liegt daran, dass sie bei sogenannten „Kleinst“-Arbeitgebern beschäftigt sind – also beispielsweise bei Privatpersonen, die sie als Haushaltshilfe, Fahrdienst oder Betreuung beschäftigen. In solchen Fällen ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, die Pauschale auszuzahlen.

Anders sieht es bei Minijobbern aus, die bei größeren Unternehmen oder institutionellen Arbeitgebern tätig sind. Dort wurde die Energiepauschale in den meisten Fällen automatisch überwiesen, sofern die Voraussetzungen erfüllt waren.

Die Regelung sorgte für Diskussionen, da viele Minijobber im privaten Bereich – oft Frauen in pflegenden oder haushaltsnahen Tätigkeiten – von der finanziellen Entlastung ausgeschlossen blieben. Obwohl sie oft in systemrelevanten Bereichen arbeiten, bleibt ihnen diese Unterstützung verwehrt, solange der rechtliche Rahmen nicht angepasst wird.

Wer unsicher ist, ob er Anspruch auf die Pauschale hat, kann sich bei der Minijob-Zentrale informieren. Die Behörde klärt kostenlos über Rechte und Pflichten im Minijob auf und hilft sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern bei Fragen rund um die Beschäftigung.

Siehe auch

Ausführliche Artikel

Verwandte Themen