Wer bekommt die Rente, wenn man unverheiratet ist?

Wenn jemand verstirbt, ist für viele die Frage wichtig: Wer bekommt weiterhin die Rente? Wer nicht verheiratet ist, sollte wissen: Aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten lediglich Ehepartner und Kinder eine Hinterbliebenenrente. Lebenspartner ohne Trauschein gehen leer aus – egal wie lange und intensiv die Beziehung war.

Das bedeutet: Eine „große Witwen- oder Witwerrente“ gibt es nur für Eheleute. Sie beträgt 55 Prozent der Altersrente des Verstorbenen. Bei Ehen, die vor 2002 geschlossen wurden, sind es sogar 60 Prozent. Diese Regelung unterstreicht, wie wichtig die formelle Ehe für die soziale Absicherung im Alter und nach dem Tod ist.

Viele Paare leben heute jahrelang zusammen, ohne zu heiraten. Doch wer seinem Partner auch finanziell nach dem Tod Sicherheit geben möchte, sollte daher vorsorgen. Eine private Lebensversicherung, ein gemeinsames Testament oder das Eintragen des Partners als Begünstigten in Altersvorsorgeverträgen kann hier helfen.

Ohne eine Ehe oder solche zusätzlichen Regelungen bleibt der überlebende Partner oft auf eigenen Beinen stehen – gerade in finanziell schwierigen Phasen nach einem Todesfall kann das eine harte Belastung sein. Wer also unverheiratet lebt, tut gut daran, frühzeitig über die eigene Absicherung und die des Partners nachzudenken.

Die Liebe zählt – aber die Ehe zahlt. Wer mehr Sicherheit will, sollte sich nicht allein auf Gefühle verlassen, sondern auch die rechtlichen und finanziellen Fragen klären.

Siehe auch

Ausführliche Artikel

Verwandte Themen