Schonvermögen beim Bürgergeld: Wie viel Erspartes ist erlaubt?
Wer auf finanzielle Unterstützung angewiesen ist, fragt sich oft, was mit den eigenen Ersparnissen passiert. Beim Bürgergeld (früher bekannt als Hartz IV) müssen Sie nicht sofort Ihr gesamtes Erspartes aufbrauchen, bevor Sie Hilfe bekommen. Es gelten klare Freibeträge für das sogenannte Schonvermögen.
In den ersten zwölf Monaten des Leistungsbezugs gilt eine sogenannte Karenzzeit. In diesem ersten Jahr liegt die Freigrenze für das Vermögen bei 40.000 Euro für die genau eine Person, die den Antrag stellt. Für jedes weitere Mitglied der Bedarfsgemeinschaft kommen jeweils 15.000 Euro hinzu. In dieser Phase soll der Fokus ganz auf der Arbeitssuche liegen, ohne dass man sich sofort Sorgen um sein Erspartes machen muss.
Nach Ablauf dieser einjährigen Karenzzeit greift der reguläre Vermögensfreibetrag. Ab diesem Zeitpunkt liegt die Grenze bei 15.000 Euro für jede Person, die in der Bedarfsgemeinschaft lebt. Das gilt sowohl für Erwachsene als auch für Kinder. Ein vierköpfiger Haushalt darf nach einem Jahr also insgesamt bis zu 60.000 Euro an Ersparnissen besitzen, ohne dass das Bürgergeld gekürzt wird.
Zum Vermögen zählen unter anderem Bargeld, Bankguthaben, Aktien oder Sparbücher. Auch ein selbstgenutztes Haus oder eine Eigentumswohnung bleibt unter bestimmten Bedingungen geschützt, solange die Wohnfläche angemessen ist. Wer einen Antrag stellt, sollte seine Ersparnisse stets ehrlich angeben, um spätere Rückforderungen zu vermeiden.
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