Darf der Arbeitgeber mein Privatauto für Dienstreisen verlangen?
Grundsätzlich gilt: Wer sein privates Auto auch für die Arbeit nutzen möchte, sollte dies vorher klar regeln. Ein Arbeitnehmer ist nicht automatisch verpflichtet, seinen Privat-Pkw dienstlich zur Verfügung zu stellen. Ob er es muss, hängt vom Inhalt des Arbeitsvertrags ab.
Wurde im Vertrag festgelegt, dass der Mitarbeiter bei Bedarf mit dem eigenen Fahrzeug Dienstfahrten durchführen muss, dann ist diese Vereinbarung rechtlich bindend. In solchen Fällen kann der Arbeitgeber tatsächlich darauf bestehen, dass der Arbeitnehmer sein Auto nutzt – vorausgesetzt, das Fahrzeug ist versichert und in einem verkehrssicheren Zustand.
Wichtig ist aber auch: Selbst wenn die Nutzung des Privatfahrzeugs vertraglich vereinbart ist, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Meist wird eine Kilometerpauschale gezahlt, die den Verschleiß, Kraftstoff und andere Kosten ausgleicht. In Deutschland liegt diese üblicherweise zwischen 30 und 40 Cent pro Kilometer, je nach Fahrzeug und Vereinbarung.
Fehlt eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag, kann der Arbeitgeber die Nutzung des Privatwagens nicht einfach anordnen. In diesem Fall wäre eine Zustimmung freiwillig – und kann jederzeit verweigert werden, ohne dass arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen.
Wer unsicher ist, sollte daher seinen Arbeitsvertrag prüfen oder mit dem Arbeitgeber klären, wie Dienstfahrten geregelt sind. So vermeidet man Missverständnisse – und unangenehme Überraschungen auf der nächsten Geschäftsreise.
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