Kann man ein Kinderzimmer von der Steuer absetzen?
Wenn ein Kind auf die Welt kommt, ändern sich viele Dinge – nicht nur im Alltag, sondern auch im Portemonnaie. Eltern fragen sich dann oft, ob sich etwaige Ausgaben, wie die Einrichtung eines Kinderzimmers, steuerlich geltend machen lassen. Die klare Antwort lautet: Nein, ein Kinderzimmer kann nicht einfach von der Steuer abgesetzt werden.
Laut den Informationen von Lohnsteuer kompakt gehören dazu auch andere Anschaffungen wie Umstandskleidung, die Erstausstattung für das Baby oder die Kosten für einen Umzug in eine größere Wohnung. Solche Ausgaben gelten steuerrechtlich nicht als außergewöhnliche Belastungen – zumindest nicht in der Praxis. Das Finanzamt erwartet, dass solche Kosten zur familiären Lebensführung gehören und daher nicht abzugsfähig sind.
Was viele jedoch nicht wissen: Einige kinderbezogene Ausgaben können dennoch steuerlich relevant sein. Beispielsweise sind bestimmte Betreuungskosten, wie Kita-Gebühren, unter Umständen absetzbar. Auch haushaltsnahe Dienstleistungen, wie eine Putzhilfe nach der Geburt, können in begrenztem Umfang in die Steuererklärung eingehen – vorausgesetzt, sie erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen.
Das Fazit: Die Einrichtung des Kinderzimmers mit Bett, Schrank und Wickeltisch bringt zwar Freude, aber keine Steuerersparnis. Es lohnt sich jedoch, bei der jährlichen Steuererklärung alle familienbezogenen Positionen prüfen zu lassen – manchmal verbirgt sich dort doch ein kleiner Vorteil.
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