Kann man nach einer Auftragsbestätigung vom Kauf zurücktreten?

Einige Verbraucher glauben, dass eine bestätigte Bestellung immer innerhalb einer bestimmten Frist storniert werden kann – doch das ist nicht immer der Fall. Grundsätzlich ist ein Vertrag, der rechtskräftig abgeschlossen wurde, bindend. Sobald die Auftragsbestätigung erfolgt ist, liegt in der Regel ein verbindlicher Kaufvertrag vor.

Was bedeutet das für den Käufer?

Wer beispielsweise online eine Ware bestellt und eine automatische Bestätigung erhält, hat in den meisten Fällen bereits einen rechtlich gültigen Vertrag geschlossen. Ein Rücktritt ohne weiteren Grund ist dann nicht mehr möglich. Der Händler ist berechtigt, die Ware auszuliefern und die Zahlung einzufordern.

Es gibt jedoch Ausnahmen: Bei Fernabsatzverträgen – also Käufen im Internet, telefonisch oder per Katalog – gilt ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Wenn der Käufer dieses Recht innerhalb der Frist ausübt, kann er vom Vertrag zurücktreten, ohne Angabe von Gründen.

Wichtig:

Nicht alle Käufe fallen unter dieses Widerrufsrecht. Beispielsweise bei maßgefertigten Produkten, verderblichen Waren oder nach ausdrücklichem Verzicht kann das Recht entfallen. Außerdem kann eine Stornierung nur funktionieren, wenn der Vertrag noch nicht vollständig abgewickelt wurde – etwa wenn die Ware noch nicht versandt wurde.

Fazit: Eine Auftragsbestätigung ist meistens kein Angebot zur Überlegung, sondern der Nachweis eines abgeschlossenen Geschäfts. Wer sicher gehen will, sollte vor der Bestellung die Widerrufsbelehrung und AGB des Anbieters prüfen.

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