Wer übernimmt die Krankenversicherung während der Elternzeit?

Während der Elternzeit stellt sich oft die Frage: Wer kommt eigentlich für die Krankenversicherung auf? Die gute Nachricht: Der Staat übernimmt die Kosten. Der Bund zahlt in dieser Zeit die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung – und das völlig unabhängig davon, ob Sie tatsächlich Elternzeit nehmen oder weiterhin erwerbstätig sind.

Keine Sorge um den Versicherungsschutz

Auch wenn das Arbeitsverhältnis ruht und kein Gehalt gezahlt wird, bleibt Ihr Versicherungsschutz voll bestehen. Das bedeutet: Sie können weiterhin zum Arzt gehen, Medikamente verschreiben lassen und alle Leistungen der Krankenkasse in Anspruch nehmen – ohne dass zusätzliche Kosten auf Sie zukommen.

Der Beitrag wird pauschal vom Bund an die jeweilige Krankenkasse überwiesen. Selbst wenn Sie über eine private Krankenversicherung verfügen, greift in der Regel eine Regelung, die sicherstellt, dass Sie nicht durch die Elternzeit in finanzielle Schwierigkeiten geraten.

Wichtig ist, dass diese Regelung automatisch greift – Sie müssen in der Regel nichts extra beantragen. Dennoch lohnt es sich, bei der eigenen Krankenkasse nachzufragen, um auf Nummer sicher zu gehen.

Elternzeit soll eine Erleichterung sein, nicht eine bürokratische Hürde. Dazu gehört auch, dass der Gesundheitsschutz zuverlässig bleibt. Und genau das wird durch die Übernahme der Beiträge durch den Bund gewährleistet.

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