Kann ich mit 64 in Rente gehen – Jahrgang 1960?

Wenn Sie im Jahr 1960 geboren wurden, fragen Sie sich vermutlich, ab wann Sie in Rente gehen können – besonders, ob das bereits mit 64 möglich ist. Die Antwort lautet: fast.

Die Regelaltersgrenze für einen abschlagsfreien Rentenbeginn liegt für Personen des Jahrgangs 1960 bei 64 Jahren und vier Monaten. Das bedeutet: Wer 1960 geboren ist, kann frühestens mit 64 Jahren und vier Monaten die reguläre Altersrente ohne Abzüge beziehen. Wer also beispielsweise im Januar 1960 geboren wurde, erreicht diese Grenze im Mai 2024.

Es gibt jedoch Möglichkeiten, unter bestimmten Voraussetzungen früher in Rente zu gehen – allerdings oft mit finanziellen Abzügen. Ein Beispiel ist die Rente für Schwerbehinderte. Diese kann bis zu drei Jahre vor Erreichen des regulären Rentenalters beantragt werden, auch wenn dann in der Regel Rentenkürzungen drohen.

Ein weiterer Weg kann die Altersrente für langjährig Versicherte sein – vorausgesetzt, es wurden genügend Beitragsjahre gesammelt. Hier liegt die Grenze oft bei 63 Jahren und mindestens 45 Beitragsjahren. Doch auch hier gelten je nach individueller Situation Kriterien und eventuelle Abschläge.

Wichtig ist daher: Machen Sie sich einen klaren Überblick über Ihre persönliche Situation. Eine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung lohnt sich, um genau zu wissen, wann und wie Sie in den Ruhestand wechseln können – und was auf Sie zukommt.

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