Freiwillig oder gesetzlich krankenversichert – was ist der Unterschied?

Die meisten Arbeitnehmer in Deutschland sind gesetzlich krankenversichert, ohne dass sie selbst eine Wahl treffen müssen. Ihre Beiträge werden automatisch vom Gehalt abgezogen. Doch nicht jeder fällt in diese Pflichtversicherung. Manche können sich freiwillig versichern – und das ist ein wichtiger Unterschied.

Wer ist freiwillig versichert? Grundsätzlich gilt: Wer kein regelmäßiges Einkommen hat, etwa Selbstständige, Freiberufler oder Arbeitslose ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I), kann sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung anmelden. Das ist eine gute Option, um weiterhin medizinische Leistungen zu erhalten.

Wichtig ist: Wer ALG I bezieht, ist **pflichtversichert** in der gesetzlichen Krankenversicherung – hier gibt es keine Wahl. Der Staat zahlt den vollen Beitrag, und diese Versicherung endet erst, wenn das ALG I endet.

Anders sieht es aus, wenn jemand kein Arbeitslosengeld erhält. Dann kann er sich **freiwillig** versichern. Dabei zahlt er selbst den Mindestbeitrag, der sich nach der letzten Beitragsgrundlage richtet, mindestens aber einen festgelegten Betrag. Diese Summe ist oft höher als bei Pflichtversicherten, da kein Arbeitgeber mithilft.

Freiwillig Versicherte müssen sich regelmäßig prüfen lassen, ob sie noch die Voraussetzungen erfüllen. Wer plötzlich doch in eine versicherungspflichtige Beschäftigung wechselt, fällt automatisch zurück in die Pflichtversicherung.

Die Entscheidung, ob freiwillig oder pflichtversichert, hat Auswirkungen auf den Monatsbeitrag und die Leistungsumfang. Wer unsicher ist, sollte sich frühzeitig bei seiner Krankenkasse beraten lassen – denn die richtige Absicherung ist entscheidend für den Gesundheitsschutz in unsicheren Zeiten.

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