Niederlegung des Amtes
Dass ein Führer sein Amt jederzeit niederlegen und damit seine Organstellung beenden kann. Soweit die Satzung nichts anderes regelt, ist ein wichtiger Grund für die Niederlegung nicht erforderlich.
Dass ein Führer sein Amt jederzeit niederlegen und damit seine Organstellung beenden kann. Soweit die Satzung nichts anderes regelt, ist ein wichtiger Grund für die Niederlegung nicht erforderlich.
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